Unwissenheit über Anzeige- und Eichpflicht medizinischer Waagen kann Ärzte bis zu 50.000 Euro kosten

Rückblick auf zwei Jahre Mess- und Eichverordnung

- Alle Waagen, die in Deutschland in der Heilkunde zum Einsatz kommen, müssen gemäß §1 Abs. 2 Nr. 3 der Mess- und Eichverordnung geeicht sein und regelmäßig nachgeeicht werden. Seit dem 01.01.2015 gilt außerdem eine Anzeigepflicht dieser Waagen. Im engen Austausch mit niedergelassenen Ärzten stellt seca fest, dass auch zwei Jahre nach Inkrafttreten der Bestimmung fast jeder zweite Praktiker diese nicht umsetzt und hohe Strafen riskiert.

Bei der Verwendung von ungeeichten Waagen droht Praxen ein Bußgeld von bis zu 50.000 €. Mit der seit dem 01.01.2015 gültigen Anzeigepflicht wurde den Behörden die Überwachung des Eichgesetzes erleichtert: Nach §32 MessEG müssen Ärzte ihre Waagen seitdem bis spätestens sechs Wochen nach der ersten Nutzung registrieren. Ein Verstoß gegen diese Anzeigepflicht kann wiederum mit bis zu 20.000 € Bußgeld sanktioniert werden.

„Im Service und Vertrieb sind wir täglich im Dialog mit niedergelassenen Ärzten und tauschen uns über die Bedürfnisse und wachsenden Anforderungen im Praxisalltag aus“, so Matthias Gerling, Bereichsleiter Vertrieb & Technischer Service bei seca. „In diesen Gesprächen stellen wir immer wieder fest, dass fast jeder zweite Arzt die Bestimmungen nicht genau kennt und damit diese empfindlich hohen Bußgelder riskiert. Die Aufklärung unserer Partner und die aktive Unterstützung in der Umsetzung der Gesetze stehen daher im Service bei uns an oberster Stelle.“

seca informiert und bietet kostenlosen Registrierservice für Waagen aller Hersteller
Viele Ärzte sind laut Gerling nicht ausreichend über die Gesetzeslage informiert oder möchten sich mit dem administrativen Aufgaben nicht auseinandersetzen, die mit der Registrierung und Eichung verbunden sind. „Hier klären wir unsere Partner auf und bieten zudem Lösungen in Form unseres Eich- und Registrierservices und passender Produkte an.“

Bei Fragen rund um die Gesetzeslage, den seca Eich- und Registrierservice sowie zu geeichten Waagen für den speziellen Gebrauch in Arztpraxen wenden sich Interessierte an 0800 20 00 005.

Pressekontakt 
seca gmbh & co. kg
Anika Otto, PR-Managerin
E-Mail: anika.otto@seca.com
Tel.: +49 40 20 00 00 411

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