Cave - Eichpflicht beachten!

- Der 12. Mai 1785 gilt als die Geburtsstunde des deutschen Eichwesens. Auf Geheiß König Friedrichs II. von Preußen wurde an diesem Tag unter dem Titel „Reglement und Instruction für die zur Ajoustirung und Stempelung der Waagen und Gewichte in der Residenz Berlin angeordnete Commißion“ ein Schriftstück veröffentlicht, das den Einsatz von Waagen staatlich regulierte. Damit wurde das bis dato bestehende undurchsichtige System unzähliger Gewichtseinheiten beendet und der Handel fairer und transparenter. Fortan konnten Kunden auf standardisierte Gewichte und geeichte Waagen vertrauen. Trotz seiner Beschränkung auf Berlin diente es im Verlauf als Vorbild für eine Vielzahl weiterer Eichverordnungen. Im Jahr 1868 erhielt mit dem Norddeutschen Bund ein Grenzen überschreitender Wirtschaftsraum ein System einheitlicher Maßeinheiten. Meter, Liter und Kilogramm wurden damals als Standardeinheiten festgelegt und haben in Deutschland bis heute Bestand.

Seit der Verabschiedung des Maß- und Gewichtsgesetzes im Jahr 1935 unterliegen in Deutschland alle Personenwaagen für den medizinischen Gebrauch der Eichpflicht. Darauf aufbauend wurde im Jahr 1969 die obligate Eichung aller medizinischen Messgeräte gesetzlich festgeschrieben.  

Was bedeutet die Eichpflicht jedoch in der Praxis? In Deutschland dürfen in Arztpraxen und Krankenhäusern für medizinische Zwecke nur geeichte Waagen zum Einsatz kommen. Aus diesem Grund übernehmen die Hersteller die initiale Eichung. Die Überprüfung und etwaige Nacheichung obliegt hingegen der Verantwortung des Anwenders. Sobald die Eichgültigkeitsdauer beziehungsweise Eichfrist einer medizinischen Waage abgelaufen ist, gilt sie als ungeeicht und darf nicht mehr verwendet werden. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden.

Zur Verbesserung der Kontrolle führte der Gesetzgeber am 01.01.2015 eine Anzeigepflicht ein. Gemäß § 32 MessEG müssen alle neuen Waagen in Arztpraxen und Krankenhäusern spätestens sechs Wochen nach der ersten Nutzung registriert werden. Dabei ist dringend zu beachten, dass auch unbenutzte Waagen in den entsprechenden Räumlichkeiten unter die Registrierpflicht fallen. Bei Versäumnis drohen Sanktionen in Höhe von bis zu 20.000 €.

Als führender Hersteller medizinischer Waagen und Messsysteme bietet seca eine große Bandbreite unterschiedlicher Serviceleistungen an. Mit dem seca Registrierservice steht eine schnelle und bequeme Lösung zur Erfüllung der gesetzlichen Anmeldepflicht bereit. Er übernimmt die Anmeldung aller Waagen beim zuständigen Eichamt und versendet nach jeder Registrierung eine entsprechende Bestätigung. Auf Wunsch erinnert er zudem automatisch über anstehende Prüf- und Eichtermine. 

Sollte sich die Eichfrist ihrem Ende neigen, bietet der seca Eichservice maßgeschneiderte Lösungen und übernimmt die Wartung, Kalibrierung, Justierung und Desinfektion Ihrer Waage. 
Darüber hinaus stellt die seca 4+4 Garantie ein besonderes Angebot für alle integrationsfähigen Produkte dar.

Die umfangreichen Serviceleistungen aus dem Hause seca garantieren Sorgenfreiheit und die lang anhaltende und gleichbleibende Präzision Ihrer Waagen. Damit sparen Sie kostbare Zeit und können ihren Fokus auf das Wesentliche legen. 

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